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Ihre Rechte als Kunde eines insolventen Reiseunternehmens


Wenn sie eine Reise buchen, so müssen sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Reiseveranstalter dazu verpflichtet ist einen Versicherungsschutz bzw. eine Bankbürgschaft vorzuweisen. Nämlich für den Fall, dass eine Insolvenz eintrifft. Dies ist deshalb so wichtig, weil es immer wieder vorkommt, dass Veranstalter in eine Pleite laufen. Nun müssten diese eigentlich die Reisekosten an den Buchenden zurücküberweisen, jedoch versuchen viele dem zu entkommen, indem sie sich andere Gründe für den Ausfall der Reise einfallen lassen. Werden zum Beispiel technische Probleme oder aber nicht ausreichend Nachfrage als Grund für den Ausfall der Reise angegeben, so macht die Reisepreisversicherung deutlich, dass sie in ihren Bedingungen solche Fälle nicht vorsehen und deshalb auch nicht dazu verpflichtet seien zu zahlen. F6uuml;r den Reisenden heißt das, dass er alle entstanden Kosten selber tragen darf, also eine Reise bezahlt, die er gar nicht antritt. Dazu sind sie allerdings keinesfalls verpflichtet. Ganz im Gegenteil bereits im Vorfeld haben Richter in dieser Streitfrage mehrere Male für den Reisenehmer entschieden. Denn sie sagen, dass ein Reiseunternehmen selber für den Fall einer Insolvenz einstehen muss. Aus diesem Grund sei es egal ob eine Reise wegen mangelnder Nachfrage oder auch eines technischen Defekts ausfalle, wichtig sei lediglich die Tatsache, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet habe und somit muss ihre Versicherung bereits bezahlte Reisen vollständig erstatten.
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